Mit Schreiben vom 26. März 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unmissverständlich klar gestellt:
Die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins umfasst auch die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen und damit klar gemacht:
Vorstände, die hier Fehler machen, haften persönlich (Az. IV C 4 - S 2223/07/0018:005).
Quelle: www.vereinswelt.de