Verband der Gartenfreunde Riesa e.V.
Verband der Gartenfreunde Riesa e.V.
Strom- und Wasserzähler im Garten – bitte geeicht!
 
Angesichts der Strom- und Wasserkosten reibt sich so mancher Gartenfreund alljährlich verwundert die Augen: So viel soll ich verbraucht haben? Hinzu kommen „Differenzen“, diezwischen Hauptzähler und Summe der Unterzählern klaffen. Diese Differenzen werden inder Regel zu gleichen Teilen auf alle Gartenbesitzer verteilt, wobei diese Anteile teils größersind als der gemessene individuelle Verbrauch. Die Ursachen können vielfältig sein: Überalterte Leitungen lassen unbemerkt größereMengen Wasser versickern. Elektroleitungen sind im Gartenverein oft recht lang, haben geringe Querschnitte oder korrodierte Klemmstellen.
Die Folge ist unweigerlich ein erheblicher Spannungsabfall und damit Energieverlust. Die Elektroverteilung in so mancher Gartenlaube entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen und kann zusätzlich als„Einladung zum Stromdiebstahl“ verstanden werden. Nicht zu unterschätzen ist der Eigenverbrauch der Elektro-Unterzähler: Pro Jahr können das je nach Fabrikat bei einem Wechselstromzähler 10 bis 20 kWh sein (bei Uralt-Modellen auch deutlich mehr!), die der Zähler selbst nicht messen kann – sehr wohl aber der Hauptzähler. Bei 100 Unterzählern entstehen so ohne Weiteres 2.000 kWh „Differenz“. Neben diesen teils unvermeidbaren physikalischen Ge
gebenheiten bzw. teils nur aufwändig zu behebenden Mängeln ist die Messgenauigkeit der Zähler in der Gärten selbst ein wesentlicher Teil des Problems. Nach 30 Jahren ohne
Wartung und Prüfung darf man von Strom- oder Wasserzählern kein korrektes Messergebnis mehr erwarten. Elektrozähler sind in einer unbeheizten Gartenlaube
erheblichen Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen ausgesetzt, die im Gerät
zu Betauung und nachfolgender Korrosion führen. Die Messgenauigkeit leidet darunt
er, insbesondere bei geringer Leistungsentnahme läuft der Zähler eventuell gar ni
cht mehr an. In Wasserzählern bilden sich unvermeidlich Ablagerungen von Kalk und Rost. Davon werden die inneren Strömungskanäle verengt, das Wasser str
ömt in der Folge mit höherer Geschwindigkeit auf das Laufrad – es wird ein Mehrv
erbrauch angezeigt. Ablagerungen und Fremdkörper können jedoch auch zur Schwergängigkeit oder Blockierung des Laufrades führen – in diesen Fällen wird ein Minderverbrauch angezeigt. Besonders nachteilig wirkt sich die Winterpause aus: Im Frühjahr sollte generell überprüft werden, dass der Zähler wirklich anläuft. Der wohlgemeinte Ausbau der Zählers im Herbst führt übrigens zum Austrocknen und lässt Ablagerungen aushärten, womit sich die messtechnischen Eigenschaften weiter verschlechtern. Was offenbar vielen Gartenbesitzern und einigen Ver
einsvorständen nicht bewusst ist: Im geschäftlichen Verkehr besteht für Strom- und Wasserzähler Eichpflicht. Die Verwendung ungeeichter Messgeräte ist ordnungswidrig und mit Bußgeld bedroht. Der Gesetzgeber unterscheidet im Eichgesetz nicht zwischen „Hauptzähler“ und„Unterzähler“. Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant der Elektroenergie oder des Wasser ein öffentliches Versorgungsunternehmen ist oder ob
der Verein intern weiterverteilt.
Fazit: Sobald der mit einem Messgerät bzw. Zähler ermittelte Verbrauch von Elektrizität oder Wasser Grundlage für eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist oder in sonstiger Weise Einfluss auf die Höhe des vom Gartenbesitzer zu entrichtenden Entgelts hat, besteht Eichpflicht.
 
Dies dient dem Schutz des Verbrauchers, der die Richtigkeit der Messergebnisse in der
Regel nicht beurteilen kann und der deshalb nur einem von einer unabhängigen Stelle
geeichten Messgerät vertrauen kann. Die Mitglieder können übrigens nicht ihren Verein zum„eichrechtsfreien Staat im Staat“ erklären, indem sie sich unter Umgehung der Eichpflicht aufdie Abrechnung mittels ungeeichter Zähler „einigen“
.
 
Eichung in Fakten:
 
1. Strom- und Wasserzähler müssen ein Zulassungszeichen tragen, damit sie geeicht
werden können.

 

2. Eichgültigkeit (immer ab Herstelljahr bzw. Jahrder letzten Eichung und unabhängig
davon, ob der Zähler ganzjährig verwendet wird)
Elektroenergiezähler (mechanische Induktionszähler): 16 Jahre
Elektroenergiezähler (elektronische Zähler): 8 Jahre
Wasserzähler für Kaltwasser: 6 Jahre
Bei Neukauf: Vorsicht vor Ladenhütern, bei denen ein Teil der Eichgültigkeit bereits
abgelaufen ist!
3. Nacheichung
In staatlich anerkannten Prüfstellen, nicht in denEichämtern.
Bei Wasserzählern muss das Messwerk in der Regel vom Hersteller komplett ausgetauscht
werden, damit die Eichfehlergrenzen eingehalten werden. Neuanschaffung ist dabei in derRegel wirtschaftlicher.
4. Eichkosten
Einphasenwechselstromzähler: 11 €, ab 20 Stück 7 €, ab 100 Stück 5,90 €
Wasserzähler für Kaltwasser: 14,30 €, ab 10 Stück 8,30 €, ab 100 Stück 6,40 €
 
Bei Neukauf ist ein geeichter Zähler zwangsläufig teurer als ein nicht geeichter. Die
Mehrkosten liegen jedoch erfahrungsgemäß unter einem Euro pro Jahr der Eichgültigkeit.
Das ist es mir wert. Wo sonst kann ich mir für so wenig Geld so viel Ärger vom Hals schaffen?!
 
Karsten Riedel
Leiter des Eichamtes Leipzig
 
Weiterführende Informationen:
www.eichamt.sachsen.de
 
(Rechtsgrundlagen, Eichämter, staatlich anerkannte
Prüfstellen)
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