Diese Treuepflicht kann man auch als „passive Förderpflicht“ oder „Loyalitätspflicht“ bezeichnen. Inhalt und Umfang dieser Treuepflicht bestimmen sich nun nach der Art des Vereinszwecks, der inneren Geschlossenheit des Vereins und dem Grad der persönlichen Bindung und der Personenbezogenheit des Mitgliedschaftsverhältnisses. Verstoßen Ihre Vereinsmitglieder gegen die Treuepflicht, so kann dieser mit Vereinsstrafen bis hin zu einem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.
Die Satzung kann unterschiedlichste Mitgliedspflichten festlegen. Wohl in jeder Satzung dürfte die Pflicht der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen verankert sein. Neben den allgemeinen und periodisch zu entrichtenden Mitgliedsbeiträgen, kann es erforderlich werden, dass der Verein zur Deckung eines nicht vorhersehbaren Finanzierungsbedarfs weiterer Geldmittel benötigt. Auch für eine derartige > Sonderumlage ist eine entsprechende satzungsmäßige Grundlage erforderlich.